Die erste Konkurrenz
Am 27. April 1895 stimmte der Gemeinderat dem Antrag der Kommission auf Errichtung eines Neubaues bei und stellte am 15. Juni die Bedingungen für die Konkurrenz fest. Zu dem öffentlichen Wettbewerb wurden die deutschen Architekten eingeladen. Die gesamten Baukosten sollten die Summe von 600.000 Mark nicht überschreiten. Zur Verteilung von drei Preisen wurde eine Summe von 9.000 Mark bestimmt. Dem Ausschreiben war ein genaues Programm beigegeben, wonach das Rathaus am Markt errichtet, und zwar innerhalb des bestehenden Baublocks, so daß die Scharrngasse erhalten bleiben sollte. Schon bei der Frage der Wahl der Preisrichter wurde im Gemeinderat in der Sitzung vom 29. Juni 1895 von einigen Seiten der vorhandene Platz als zu klein bezeichnet und eine Vergrößerung desselben nach Süden gewünscht. Die Verhandlungen über den Ankauf der südlich der Scharrngasse liegenden Häuser nahmen damals ihren Anfang und haben bis in die neueste Zeit hinein den Gemeinderat beständig beschäftigt. In der Sitzung des Gemeinderates vom 2. April 1895 wurde nach längerer eingehender Debatte mit fünfzehn gegen dreizehn Stimmen beschlossen, die Konkurrenzbedingungen derart abzuändern, daß zwei Projekte, und zwar das Projekt des Kommissionsantrages, und ein zweites Projekt, bei welchem die südlich an die Scharrngasse angrenzenden Grundstücke und das Rettigsche Haus mit hineingezogen werden und bei welchem die nördliche Flucht durch Verlängerung der Flucht vom Marcusschen Hause gebildet werden sollte, zu bearbeiten seien. Dieser letzte Beschluß wurde bereits am 22. November 1895 mit sechzehn gegen elf Stimmen durch namentliche Abstimmung abgelehnt, so daß nunmehr das Preisausschreiben für den Rathausbau zwischen Scharrngasse und kleinem Markt zur Ausschreibung kam.
Auf die Ausschreibung waren von neunundvierzig Absendern einundfünfzig Projekte eingegangen. Über dieselben sollte das Preisgericht, welches, abgesehen von drei Vertretern des Gemeinderates und vom Hofbaurat Boettger, aus den Herrn Geheimer Regierungsrat Professor Ende - Berlin, Geheimer Regierungsrat Professor Otzen- Berlin und Geheimer Baurat Professor Dr. Wallot - Dresden bestand, Entscheidung treffen. In einer Sitzung vom 14. Oktober 1896 wurden die Projekte eingehend besprochen. Einundzwanzig Entwürfe wurden von vornherein, und nach eingehender Erwägung fünfzehn weitere Entwürfe als minderwertig ausgeschieden. Zur engeren Wahl blieben demnach fünfzehn Entwürfe, welche zur Begutachtung unter die Mitglieder des Preisgerichts durch Loos verteilt und deren Referate angesichts der Pläne von dem Plenum festgesetzt wurden. Die bei Begutachtung ermittelten Relativwerte der Projekte wurden in vier Stufen dargestellt, von denen die dritte und vierte von der Preisverteilung ausgeschlossen wurden. In der ersten und zweiten Stufe verblieben sechs Arbeiten. Nach eingehender Beratung kam das Preisgericht einstimmig zu dem Beschluß, daß keiner dieser Entwürfe so hervorragend sei, um die Verteilung des ersten Preises zu rechtfertigen. Es wurde deshalb von der Befugnis des Ausschreibens in den allgemeinen Bestimmungen und Paragraph 7 der Grundsätze für das Verfahren bei öffentlichen Konkurrenzen Gebrauch gemacht und einstimmig beschlossen, je 3.000 Mark den Herrn Artthur Wienkoop-Mannheim und Erdmann & Spindler-Berlin, 2.000 Mark Herrn Ludwig Engel - Berlin, 1.000 Mark Herrn Karl Voß - Kiel zuzubilligen, dagegen die Pläne der Herren Jürgen Kröger - Wilmersdorf bei Berlin und Reinhardt & Süßenguth - Berlin dem Gemeinderat zum Ankauf zu empfehlen.
Das Preisgericht hielt es einstimmig für seine Pflicht, darauf hinzuweisen, daß die Konkurrenz in ihrem Gesamtresultat den Beweis erbracht habe, daß eine Unterbringung der verlangten Räume in drei Geschossen ganz erwünscht bleibe, daß dies aber nur geschehen könne, wenn
- der Sitzungssaal und die Kommissionszimmer in das zweite Obergeschoß verlegt würden, wobei der Dachboden für die Sitzungssaalhöhe auszunutzen sei;
- die Räume durchweg eine erhebliche Tiefe erhalten würden, als für deren gute Beleuchtung erwünscht sei, und
- der Hof so erheblich eingeschränkt werde, daß er nicht mehr den Anforderungen an Luft und Licht für ein Monumentalgebäude entspräche.
Sonach müsse das Gebäude entweder mindestens teilweise zu vier Geschossen erbaut werden, oder aber es müsse der beanspruchte Raumbedarf ermäßigt werden. Der geistige Wert der Gesamtbewerbung sei ein relativ hoher. Dagegen dürfe nicht unerwähnt bleiben, daß sich in vielen Entwürfen, wenn auch nicht in den prämiierten, ein baukünstlerischer Impressionismus breit mache, der in einer wilden, charakterlosen Stilvermengung sich gefalle, wenn derselbe auch zuweilen durch hohe zeichnerische Leistungen unterstützt werde.
Die Notwendigkeit des Neubaues
In der Öffentlichkeit gewann der Rathausneubau immer mehr Freunde, da man sich der Notwendigkeit, eine Abänderung zu treffen, nicht verschließen konnte. Am 28. März 1897 berichtete der Magistrat über den Stand der Angelegenheit. Er führte aus, daß die frühere Idee, den Westflügel des Rathauses stehen zu lassen, um im Anschluß an denselben den Rest des Rathausblocks zwischen Markt und Scharrengasse mit einem neuen Hause zu besetzen, nur noch von ganz wenigen Personen verteidigt würde. Längere Zeit habe die Absicht, einen völligen Neubau auf dem bisherigen Block auszuführen, ziemlich unangefochten bestanden, oder doch die Mehrheit des Gemeinderates für sich gehabt. Gegen dieses Projekt habe sich eine lebhafte Agitation geltend gemacht. Ein Teil der Einreden sei ohne weiteres als völlig verfehlt zu betrachten, dagegen seien eine Anzahl Einwendungen ernsthaft zu nehmen, so z. B., daß der hohe Bau in der engen Scharrengasse des nötigen Lichtes entbehren würde, daß bei einem solchen Bau, der für den Bedarf der Jahrhunderte bestimmt sei, große Grundflächen für weitere Bauten in Reserve bleiben müßten, daß ein monumentaler Hof notwendig sei, und, daß die Verbreiterung der Straße um 3 Meter, von 11 auf 14 Meter, an der Nordwestecke nicht ausreichend sei.
Immer entschiedener trete die Meinung hervor, durch Expropriation der Molkerei, des Hahnschen und Rettigschen Hauses das Rathaus in die Lage zu bringen, daß die nördliche Flucht des Rathauses sich mit der Fortsetzung der Südfront der Rathausstraße decke. Da aber durch den Ankauf der drei Häuser der Flächeninhalt nur um 1.760 Quadratmeter anwachse, sei auch dem Gedanken näher zu treten, ob man nicht das Rathaus ganz verlegen könne. Dies könne nur geschehen, wenn man in einer Gegend bliebe, die mitten im Verkehr und mitten in der Stadt läge, wobei immer das Gedenken stehen bleibe, daß historisch an allen Orten und auch in Dessau das Rathaus am Markte liege. Auch sei eine so schöne Stelle wie die Südseite des kleinen Marktes nirgends zu finden. Auf Grund dieser Erörterungen wurde das Grundstück Kavalierstraße 16 und der Flemmingsche Garten, neben dem Erbprinzlichen Park, in Erwägung gezogen.
Die vom Magistrat aufgestellten Baukosten wurden für das kleine Projekt auf 1.300.000 Mark und für das Kavalierstraßen-Projekt auf 750.000 Mark berechnet. Das Resultat der Beratungen war, daß die Bau- und Finanzkommission bei herzoglicher Regierung die Auswirkung des Enteignungsrechts wegen des Hahnschen Grundstücks und der Molkerei beantragte und für den Bau die Direktive gab, daß zwischen einigen in der Konkurrenz ausgezeichneten Architekten eine neue beschränkte Konkurrenz stattfinden solle. Die Fluchtlinie der Schloßstraße solle bestehen bleiben, dagegen solle die Fluchtlinie nach Nordwesten von den Architekten vorgeschlagen werden, wobei die Zerbster Straße eine Breite von 18 Meter erhalten und die Fluchtlinie nach Norden nirgends über die bestehende Rathausfront vorspringen solle.
Die zweite Konkurrenz
Am 15. Mai 1897 beschäftigte sich der Gemeinderat sehr eingehend mit diesem Antrag. In namentlicher Abstimmung wurde mit neunzehn gegen zehn Stimmen beschlossen, die früheren Beschlüsse aufzuheben. Sodann kam der Kommissionsantrag zur Abstimmung, welcher mit zweiundzwanzig gegen siebzehn Stimmen mit der Abänderung angenommen wurde, daß die Front der Nordseite auch um einige Meter zurückgerückt werden könne. Den abgeänderten Beschlüssen entsprechend wurden neue Bedingungen zur Einreichung von Entwürfen aufgestellt, wozu außer den beim ersten Wettbewerb beteiligt gewesenen Architekten neun neue, darunter vier Dessauer, eingeladen wurden. Als Preisrichter wurden Herr Geheimer Baurat Wallot - Dresden und Herr Geheimer Baurat Ende - Berlin gewählt. Den bei der früheren Konkurrenz mit ersten Preisen ausgezeichneten Herren wurde für den Fall der Einsendung eines brauchbaren Entwurfs eine Entschädigung von 750 Mark in Aussicht gestellt.
Das Programm hatte in seinen Hauptbestimmungen folgenden Wortlaut: "Das zu erbauende Rathaus soll am kleinen Markt errichtet werden. Die Fluchtlinie nach Osten in der Schloßstraße ist im wesentlichen die bisherige, wie dies der Lageplan ersichtlich macht, und kann von dieser Fluchtlinie nur nach Maßgabe des Artikels 14 des Ortsbaustatuts abgewichen werden. Nach Norden und nach Westen dagegen sollen die Architekten ihrerseits eine Fluchtlinie vorschlagen, die jedoch nach Westen der Zerbster Straße überall eine Breite von mindestens 18 Meter läßt und die nach Norden nirgends über die jetzige Rathausfront vorspringt; im Gegenteil ist nach Norden ein Zurücklegen um etwa 2 Meter erwünscht. Innerhalb dieser Grenzen kann nach Norden und Westen die Begrenzung des Gebäudes von den Architekten beliebig gewählt werden unter Verwendung und thunlichster Ausnutzung des jetzigen Rathausblocks, der Scharrngasse, des Hahnschen und Molkereigrundstücks. Im Lageplan sind die Höhenlagen Trottoirs angegeben. Der Haupteingang ist möglichst an den Markt zu legen, weitere Eingänge sind an beiden Nebenseiten verlangt. Es steht den Verfassern frei, einen oder zwei Höfe anzuordnen; dieselben müssen vermittelt einer Durchfahrt oder Einfahrt zugänglich sein, wobei die Anlage eines öffentlichen Durchgangs von der Zerbster- zur Schloßstraße vorzusehen ist. Die beiden Flügelbauten an der Zerbster- und Schloßstraße sind so einzurichten, daß eine Erweiterung nach Süden zu leicht ist.
Auf die ergangenen Einladungen gingen neun Entwürfe ein, von denen von den Preisrichtern von vorn herein vier als minderwertig ausgeschrieben wurden. Von den verbleibenden fünf Projekten wurde der Entwurf der Herren Architekten Reinhardt Süßenguth - Charlottenburg dem Kennwort "So zwitschern die Jungen" als die beste Lösung der Aufgabe bezeichnet. Die zweite Stelle wurde der Arbeit des Herrn Architekten Wienkoop - Gera zuerkannt, die dritte den Herren Erdmann & Spindler - Berlin, die vierte Herrn Richard Walter - Charlottenburg, die fünfte Herrn Architekt Professor Frentzen - Aachen. Die genannten fünf Entwürfe gingen für den vereinbarten Preis von je 750 Mark in das Eigentum der Stadt über. Die Preisrichter empfahlen, die Herren Reinhardt & Süßenguth als Verfasser der hervorragendsten Arbeiten den Bestimmungen des Wettbewerbs entsprechend mit der weiteren Bearbeitung zu betrauen.
Das Referat der Preisrichter über die Arbeit der Herren Reinhardt & Süßenguth hatte folgenden Wortlaut:"Die Gesamtanordnung des Entwurfs zeichnet sich durch große Einfachheit aus. Die Zugänge sind günstig angeordnet und die gut verteilten Treppen sind von ihnen gut zu erreichen. Ganz besondere Anerkennung verdient der stattliche Hof, sowie auch das gelungene Zusammenlegen der Räume für die einzelnen Verwaltungszweige. Ein großer Vorzug der Gesamtanlage ist ihre Geschlossenheit, die Gebäudemassen sind vortrefflich gegliedert, und ist insbesondere durch Zurückschieben des Turmes in die Axe der Rathausstraße eine günstige Silhouette des Gebäudes erreicht. Bei weiterer Durchbildung der Außen-Architektur kann dieselbe nur gewinnen".
Der Auszug aus dem alten Rathaus
Am 29. Januar 1898 beschloß der Gemeinderat die Ausführung dieses Projekts. Für die örtliche Leitung des Baues wird ein besonderes Rathausbauamt unter der Oberleitung des Stadtbaumeisters in der Nähe der Baustelle errichtet und dafür ein erfahrener Techniker, bei dessen Auswahl die Architekten zu hören sind, nebst einem oder zwei Hilfstechniker angestellt. Inzwischen mußte die städtische Verwaltung während der vom 1. Oktober 1898 auf drei Jahre berechnete Bauzeit anderweitig untergebracht werden. Da durch die bevorstehende Vollendung der Kreisdirektion deren bisheriges Amtsgebäude in der Kaiserstraße mietfrei wurde, konnte das Haus für die Expeditionen des Magistrats, des Stadtbauamtes, der Stadtkasse gemietet werden. Die Polizeiverwaltung kam im Hause Zerbster Straße 57 unter, auf dessen Hofe ein Arresthaus errichtet wurde. Die Steuerkasse 1, das Steuerbureau und der Stadtgeometer bezogen das Anfang des Jahres 1898 angekaufte Haus Leopoldstraße 9. Da man mit Recht Schwierigkeiten wegen der Benutzung des Giebels des Rettigschen Hauses befürchtete, auch eine spätere Vergrößerung des Rathauses nur in der südlichen Richtung möglich ist, wurde das Rettigsche Haus für 95.000 Mark angekauft, in dessen Obergeschoß die Kunstsammlungen der Fraude- und Sintenisstiftung untergebracht wurden. Die Armenverwaltung hatte bereits 1896 in dem zwecks Durchlegung der Verbindungsstraße von der Zerbster Straße nach der Flössergasse angekauften Hause Zerbster Straße 66 Unterkunft gefunden. Ebenfalls waren das Standesamt daselbst untergebracht, die Expeditionen für das Versicherungswesen und die Volksbibliothek. Im städtischen Hause Franzstraße 20 befand sich schon seit längerer Zeit die Steuerkasse 2 und die zweite Polizeiwache.
Um Verwechslungen zu verhüten, wurden die Häuser als städtische Häuser 1 bis 5 bezeichnet, und in öffentlichen Bekanntmachungen wiederholt als solche aufgeführt. Trotzdem war nicht nur für das Publikum sondern vor allem für die Verwaltung die große räumliche Entfernung der einzelnen Häuser eine außerordentliche Erschwerung. Auch wurde während der ganzen Jahre die Enge der Räume, das Fehlen von Warteräumen, ausreichenden Korridors sehr drückend empfunden.
Das öffentliche Verfahren über die Einziehung der Scharrngasse wurde sofort eingeleitet. Durch die Zusage eines öffentlichen Durchgangs von der Zerbster Straße über den Hof des Rathauses zur Schloßstraße gelang es, die von den Anwohnern erhobenen Einsprüche zu beseitigen. Große Schwierigkeiten entstanden durch das Enteignungsverfahren des Grundstücks Zerbster Straße 48 und der Molkerei. Mit Rücksicht auf die Dringlichkeit der Sache wurde von Herzoglicher Regierung die Stadt für berechtigt erklärt, die Gebäude abzureißen, unbeschadet des Rechtsverfahrens wegen der zu zahlenden Entschädigung. Auf Grund von Sachverständigen - Gutachten bot die Stadt einen Preis von 42.728 Mark für das Haus Zerbster Straße 48, und 67.810 Mark für das Molkereigrundstück. Da die Eigentümer sich hiermit nicht einverstanden erklärten, wurde Klage gegen die Stadtgemeinde erhoben. Mit der Eigentümerin des Hauses Zerbster Straße 48 kam ein Vergleich dahin zustande, daß die Stadtgemeinde die Summe von 60.000 Mark zahlte, wogegen die Eigentümerin die Klage zurückzog. Das Verfahren wegen Enteignung der Molkerei ist noch nicht abgeschlossen. Gegen das Urteil des Landgerichtes vom 11. Oktober 1899, welches die Summe von 21.340 Mark zum gebotenen Kaufpreis zusprach, haben die Kläger Einspruch erhoben, so daß das Verfahren vor dem Oberlandesgericht Naumburg noch schwebt. Die sehr entgegenkommenden Vergleichsvorschläge der Stadt sind zurückgewiesen, so daß bei der Einweihung des Rathauses der seit drei Jahren geführte Streit noch nicht beendigt werden konnte.
Der Abriss des alten Rathauses
Im August des Jahres 1898 trafen die von den Rathausbau-Architekten sehr sorgfältig ausgearbeiteten Bauzeichnungen nebst Kostenanschlag ein. Dieselben wurden im Sitzungssaale ausgelegt und von Herrn Reinhardt eingehend erläutert. Nachdem Herr Architekt Möbius aus Berlin im Oktober die örtliche Bauleitung übernommen hatte, wurde der Abbruch des Rathauses, für welchen eine Einnahme von 14.000 Mark erzielt wurde, begonnen und bis Anfang Februar beendet.
Ein Grundstein wurde trotz eifrigen Suchens nicht gefunden. Die aus dem untersten Mauerwerk herstammenden größeren Steine wurden zurückgelegt und später auf dem Kaiserplatz zur Erinnerung an das alte Rathaus mit der Bezeichnung "Grundsteine vom Rathaus 1563" aufgestellt. Um die umfangreichen Arbeiten durchzuführen, wurde ein besonderes Rathausbauamt eingerichtet. Die Leitung desselben führte unter Aufsicht des Magistrats und im Einvernehmen mit dem Stadtbaumeister Herr Möbius. Ihm wurden zur Unterstützung in der öffentlichen Bauleitung Herr Bauassistent Schütz, der leider nach wenigen Monaten verstarb, und Herr Bauassistent Kramer beigegeben. Die Registrande führte der Bauschreiber Herr Stürz. Die beiden letztgenannten Herren waren bereits beim Bau der von der Stadt errichteten Friedrichskaserne beschäftigt gewesen.
Quelle: 2) Allerlei vom Rathaus zu Dessau